Artenschutzgutachten und Artenschutzfachbeiträge

Seit der Integration der Anforderungen des Artenschutzes aus der FFH-Richtlinie in das bundesdeutsche Naturschutzrecht sind diese zwingend zu beachten und unterliegen nicht der Abwägung. Hierfür sind bei jedem Vorhaben, bei dem europarechtlich geschützte Arten betroffen sein könnten, Maßnahmen zur Vermeidung der im Artenschutzrecht festgelegten Verbote zur Beeinträchtigung der Arten und Individuen zu ergreifen. Da der Schutz im Wesentlichen Tierarten erfasst, sind hiermit unsere Zoologen befasst. Bei größeren Vorhaben sind regelmäßig sogenannte vorgezogene Vermeidungsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich. Wir erstellen auf allen Ebenen der Abarbeitung der Artenschutzanforderungen entsprechende Gutachten, konzipieren Vermeidungsmaßnahmen und lassen diese durchführen. Ebenso werden durch uns auch einfache Überprüfungen auf Anwesenheit geschützter Arten durchgeführt (Artenschutzkontrollen).

© naturplan, Dr. Karsten Böger und Dipl.-Geograph Christoph Vogt-Rosendorff